Windmühle

Stadtmühle Rheinbach

Geschichte

ohne Datierung
In der kurkölnischen Stadt Rheinbach gab es neben einer Wassermühle auch eine Windmühle. Eigentlich waren es drei Windmühlen, die zeitlich aufeinander folgten, allerdings an verschiedenen Standorten.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 464).

ohne Datierung (vor 1370)
Im Norden der Stadt hatte es vor der Errichtung der neuen Windmühle (1370) auf den sogenannten Mühlenbenden eine (Bock-)Windmühle gegeben. Sie hatte jedoch seit dem Bau der Stadtbefestigung nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprochen.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 464, 465).

1370
Der Erzbischof verzichtet wegen des Baues einer neuen Windmühle auf einem der südlichen Stadttürme auf den ihm zustehenden Anteil aus dem Mahlbetrieb. Die neue Stadtturmmühle (wie auch die Wassermühle) ist Eigentum des Landesherrn. Sie hatte auch den Mahlzwang. Das zeigen die Vorgänge aus Verpachtungen und Verpfändungen sowie die Absprachen über nötige Reparaturen. Der Müller wiederum stand auch gegenüber der Stadt in der Pflicht: Er musste einmal im Jahr dem Rat und den Schöffen ein Essen geben. Ferner hatte er dreimal jährlich Hohlmaß und Waage dem Gericht zur Prüfung vorzustellen. Dabei wurden ihm dann die Rechte und Pflichten vorgelesen, an die er sich als Pächter zu halten hatte.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 464, 465).

1686
In der Windmühle bricht ein Brand aus, der sich schnell ausbreitet und den größten Teil der Stadt in Schutt und Asche legt. Weder dem Müller noch dem damaligen Pfandinhaber Schall von Bell hatte man aber ein Verschulden nachweisen können. Der kurfürstlichen Hofkammer war nichts anderes übrig geblieben, als letzteren zu entschädigen.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 465).

1721 / 1723
Schall von Bell baut eine neue Windmühle, jedoch nicht mehr auf dem Turm, sondern östlich der Stadt am Weg nach Meckenheim. Die Baukosten trug der Landesherr. In der dann folgenden Zeit wird über Sturm- und Verschleißschäden an der Kastenmühle berichtet.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 465).

1794
Der Zustand der Kastenmühle ist so schlecht, dass sich der damalige Pächter an die Hofkammer wandte und schrieb, dass sie derart mangelhaft sei, dass sie sich „kaum mehr mit einem Pferd umdrehen lässt und bey jedem windt troht umzustürzen, durch welche lebensgefahr ich keinen Knecht mehr in dienst erhalten kann“. Zu einer Reaktion der Hofkammer kam es nicht mehr, denn noch im gleichen Jahr marschierte die französische Revolutionsarmee ein und setzte dem Kurstaat ein Ende.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 465).

1802
Vermögenseinziehung; die marode Mühle war indes nicht mehr zu verkaufen.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 465).

nach 1806
Über die Mühle hört man nach 1806 nichts mehr
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 465).

Quellen

Abbildungen:
1 Foto
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinbach A-H).

Quellen.
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinbach A-H.

Lieratur:
Vogt, Hans:
Die Rheinischen Windmühlen.
(Hrsg.: Verein Niederrhein e. V.).
Krefeld 2005.

Antriebstyp
Standort

Weiherstraße / Meckenheimer Straße
Rheinbach
Deutschland

Name

Stadtmühle Rheinbach

Eigentümeraddresse

Deutschland