Windmühle

Windmühle in Erp

Geschichte

1365, 24. Juni
Mit Urkunde vom 24. Juni 1365 bestätigte Erzbischof Engelbert von der Mark dem Knappen Gottfried von Erp die Erlaubnis, beim Dorfe eine Windmühle bauen zu dürfen, die er aber wieder abreißen lassen muss, wenn sie andere erzbischöfliche Mühlen gefährdet. Weil indessen weitere Nachrichten darüber fehlen, nimmt man an, dass auf den Bau verzichtet wurde, vielleicht wegen der Konkurrenzklausel.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 467).

1365, 24. Juni
Gottfried von Erp, Knappe, reversiert Engelbert von der Mark die Erlaubnis, eine Windmühle beim Dorfe Erp zu bauen, die er dann dem Erzbischof als Lehen aufträgt und empfängt. Er gesteht dem Erzbischof das Recht zu, die Mühle abreißen zu lassen, wenn sie andere erzbischöfliche Mühlen gefährdet. Die Belehnungsurkunde ist inseriert: Erzbischof Engelbert gestattet seinem Getreuen und Vasallen Gottfried von Erp aus besonderer Gunst, eine Windmühle bei dem Dorf Erp im Amte (in districtio) Lechenich zu bauen und Molter und Einkünfte zu erheben, wen dadurch andere erzbischöfliche Mühlen nicht beeinträchtigt werden. Gottfried soll diese Mühle dem Erzbischof zum Lehen auftragen. Er erhält sie dann unter dem Reichstitel Lehen (iure et titulo feudi) zurück.
Es siegelt der Erzbischof.
Die 1365 beantragte Windmühle kann nicht lange existiert haben; spätere Urkunden geben keinerlei Aufschluss über ihren Werdegang. Wahrscheinlich blieb es beim Bauantrag und die Mühle wurde nie errichtet.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Erp).

Quellen

Literatur:
Heidenbluth, Daniel:
Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts.
(Unveröffentlichtes Manuskript mit Kommentierungen von Frau Stommel, Erftstadt; Exemplar im Archiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).
o. O., o. J.

Vogt, Hans:
Die Rheinischen Windmühlen.
(Hrsg.: Verein Niederrhein e. V.).
Krefeld 2005.

Antriebstyp
Standort

Erftstadt
Deutschland

Name

Windmühle in Erp

Eigentümeraddresse

Deutschland