Wassermühle

Friesheimer Mühle

Geschichte

1367, 26. Oktober
Erwerbung des Kölner Domprobstes Wilhelm von Schleiden zu Friesheim; zu diesem Gut (genannt Thyschengut) gehören u. a. 3 ½ Morgen Wiese bei der oberen Mühle (erste Erwähnung einer Mühle im Bereich des Dorfes Friesheim).
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1557
Weistum des domstiftischen Fronhofes zu Friesheim: Der Müller soll mit einem Pferd mit Schellen an einer Karre des Tages dreimal durch das Dorf fahren, um den Nachbarn Getreide zur Mühle zu holen. Der Müller soll auf den Dingtagen erscheinen mit seinem Viertel und seinem Schuttelen wie auch die Witwe mit ihren Kannen. 5 Schuttelen sollen 1 Viertel entsprechen und nicht mehr.
Der Müller darf von jedem Sümmer Frucht nicht mehr als eine Schuttel als Molter nehmen. Wenn er mehr nimmt, so dass jemand sich beklagt, soll das Pferd des Müllers angebunden werden, und es soll ihm statt des Futtersackes eine Schanz Reisig vorgelegt werden, solange bis der Müller sich verglichen hat. Dann kann er sein Pferd losbinden, muss jedoch 8 ½ Schilling Strafe (gebruch) zahlen. Wenn er unerlaubt sein Pferd losbindet, soll er 60 Schilling zahlen, doch alles auf Gnade des Herrn. Ferner soll der Müller ½ Malter oder 1 Malter Korn eine Bannmeile entfernt abholen für die gleiche Molter, die für das Abholen im Dorfe gilt.
Der Müller soll eine Axt haben, mit der er im Wasser alles abhauen soll, was dem Fluß des Mühlenbaches hinderlich ist.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1597-1600
Honnen und Gemeinde des Dorfes Erp richten eine Supplikation an Koadiutor Ferdinand als Landesherren, ihre alten Rechte zu wahren.
Betreffend der Übergabe des Hochgerichtes und der Herrlichkeit Erp an Graf Hermann von Manderscheid und Blankenheim durch Kurfürst Ernst im August 1592.
Nun hat der Graf einen Mahlzwang eingeführt. Obwohl sie seit undenklichen Jahren keinen Mühlenzwang gekannt haben, hat der Graf befohlen, dass sie nur noch in Ahrem und Müddersheim mahlen lassen dürfen. Dafür erhält der Graf von jedem Müller 12 Malter Roggen.
Trotz ihrer Supplikation hat der Graf auf den Mühlenzwang bestanden.
In einer erneuten Supplikation vom 20. Mai 1597 nennen die Erper wieder die oben angeführten Klagepunkte.
Die Antwort des Grafen lautete:
Was sie Mühlen angeht, so muss er erneut klagen, dass die Erper die Unwahrheit berichtet haben. Die Erper geben nicht so viel Molter, wie es üblich ist. Als sie bei ihm über den Friesheimer Müller geklagt haben, hat er den Untertanen auf ihr Begehren 2 Mühlen genannt, nämlich zu Müddersheim und Ahrem, und gütlich angeordnet, auf diesen Mühlen mahlen zu lassen. Es besteht kein Mühlenzwang, die Untertanen können wählen, wo sie mahlen lassen.
Honnen und Gemeinde von Erp antworteten in einem Gegenbericht:
Die Erper waren bisher frei (gefreit) vom Mahlzwang. Nun hat der Graf den Müllern aus den umliegenden Dörfern verboten, in Dorf Erp zu fahren. Zunächst hat man den Müller aus Friesheim, später nur noch die Müller aus Ahrem und Müddersheim angesetzt, bei denen die Erper mahlen lassen müssen. Von jedem der beiden Müller empfängt der Graf wegen des Mahlzwangs jährlich 12 Malter Roggen.
Dieser Mahlzwang verstößt gegen die alten Privilegien der Erper.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1601
Kirchenrechnung in der Unterherrschaft Friesheim, vorgelegt vom Kirchenmeister Jan Boese (Booß):
Der Müller hatte zum Hagelfeier Essen 3 Viertel Weizen zu verbacken.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

um 1650
Einkünfte der Kirche zu Friesheim:
Öl zahlen 8 Personen, darunter der Mahlmüller 8 Viertel
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kronmühle).

1681, 10. Dezember
Ferner sind wegen einer zum Gut (freiadeliger Sitz in der Herrlichkeit Friesheim) gehörenden Mühle 10 Malter Roggen an das Fraterhaus Weidenbach zu Köln zu liefern.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1684, 2. Januar - 1697, 22. Januar
An die Kirche in Friesheim liefert der Pächter 7 ½ Viertel (Quart) Öl. Es folgen die üblichen Pachtbedingungen. Weiter verpflichtet sich der Pächter, Weidenbäume an beiden Seiten des Baches zu pflanzen. Als trockenen Weinkauf zahlt der Pächter 35 Reichstaler. Als Sicherheit stellt er seine eigenen Güter.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

ohne Datierung
Nach der Beschlagnahmung der Quentelschen Güter muss der Mühlenpächter die Pacht an die Kellnerei in Lechenich liefern.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1689
Der Müller (Hilger Langen) hat zwei Mühlen (Mahl- und Ölmühle) gepachtet für 35 Malter Roggen und zwei Pfund Gewürze. Er zahlt an von Wymar einen halben Malter Weizen, einen Sümmer Roggen und vier Kapaune; an die Kirche in Friesheim neun Albus und 7 ½ Maß Öl.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1690, 27. Mai
Kurfürst Clemens Josef verpachtet die erzstiftischen Benden in Friesheim auf 12 Jahre an den Halbwinner der Oberburg zu Friesheim Adolf Kautz und den Müller Hilger Langen für 73 Reichstaler.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1692
Als der Müller Langen mit 10 Maltern Roggen im Rückstand bleibt, rückt 1692 eine militärische Exekution in sein Haus ein. Langen bittet um Pachtnachlaß mit der Begründung, dass er durch Kriege bedingt seit fünf Monaten keine Einkünfte aus dem Gemahl gehabt habe, weil alles fouragiert worden sei. Er erhält fünf Malter Nachlaß.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1697
Erneut drohen Zwangsmaßnahmen. Wieder suppliziert der Müller mit der Begründung, dass er die geforderte Frucht vormals an den gewesenen Offizianten Quentel nach Köln geliefert habe, dass aber bei Einziehung der Quentelschen Güter das Gemahl in der Stadt Köln in Abgang geraten sei. Seinem Mahlrecht in Friesheim geschehe Abbruch durch den Niederberger Müller, der fast täglich mit Pferd und Eseln das Gemahl aus dem Dorfe führe, wozu er nicht berechtigt sei. Auch habe ihm der blankenheimische Verwalter seine bisherigen Geschäfte in Erp untersagt. Langen erhält fünf Malter Pachtnachlaß.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1793
Verpachtung an Franz Schieffer
(Sommer, S. 348).

1827
Die Friesheimer Mühle wird von Albert Kalscheuer gepachtet
(Sommer, S. 348).

1832
Anzeige: Die „dem stadtkölnischen Armenfonds zugehörige, in Friesheim gelegene Mühle und Appartinentien, nämlich Wiesen und Ackerland sollen verkauft werden“
(Sommer, S. 348).

1832
Die Friesheimer Mühle wird für 1.500 Taler vom Förster Theodor Fröhlich zu Schnorrenberg bei Hürth gekauft
(Sommer, S. 348).

1837
Friesheimer Mühle, Besitzer: Theodor Fröhlich
(Sommer, S. 348).

1875
Friesheim, Mahlmühle von Mathias Johann Fröhlich
(Sommer, S. 348f.).

1913
Gebäudesignatur in der topografischen Karte
(Sommer, S. 349).

1933
Die Mühle ist in Besitz der Familie Fröhlich
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Friesheim, Kornmühle).

1936
Die Mühle ist im Besitz der Familie Fröhlich
(Sommer, S. 349).

bis 1985
Friesheimer Kornmühle in Betrieb
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Friesheimer Kornmühle).

Zustand

2000
Die Friesheimer Kornmühle ist eine völlig intakte Wassermühle mit unterschlächtigem, eisernem Wasserrad
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Friesheimer Kornmühle).

Quellen

Quellen:
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, F-J.

Literatur:
Heidenbluth, Daniel:
Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts.
(Unveröffentlichtes Manuskript mit Kommentierungen von Frau Stommel, Erftstadt; Exemplar im Archiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).
o. O., o. J.

Heidenbluth, Daniel:
Mühlenforschung. Mühlen der Erhaltungskategorie A.
Köln 2000.
(Manuskript, Exemplar im Kreisarchiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).

Sommer, Susanne:
Mühlen am Niederrhein. Die Wind- und Wassermühlen des linken Niederrheins im Zeitalter der Industrialisierung (1814-1914).
(= Werken und Wohnen. Volkskundliche Untersuchungen im Rheinland, Bd. 19).
Köln / Bonn 1991.

Antriebstyp
Standort

Erftstadt
Deutschland

Name

Friesheimer Mühle

Eigentümeraddresse

2000, April: Familie Berchem (ehemals Fröhlich) (Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Friesheimer Kornmühle).
Deutschland