Wassermühle

Kentener Mühle

Geschichte

1358
Erwähnung
(Vogt, Der Niederrhein und seine Mühlen, S. 30).
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1358
Kentener Mühle erstmals urkundlich belegt als kurkölnischer Besitz; Kenten war eine kurkölnische Enklave, umgeben von Jülicher Gebiet
(Vogt, Wassermühlenführer, S. 160).

1358
Im Testament eines Heinrich von Hirtz wird eine „molandinum de Kenten“ erwähnt
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

16. Jahrhundert
Erwähnung in einem Weistum; hierin wird der „Kundendienst“ des kurfürstlichen Müllers beschrieben: „Auch hatt unßer ggster (gnädigster) churfürst undt erzbischoff allhie im dorff einen muller, der sall den nachpahren das malder fruchten mahlen umb ein viertell, und so einigh nachpahr fruchten hette außzuholen binnen der bannmeilen, das soll man dem muller ahnsagen. Wan aber der muller die fruchten nit einholt, so sall er die fruchten umb halben molter mahlen.“
(Vogt, Wassermühlenführer, S. 160).

17. Jahrhundert
Die Kentener Mühle erwirtschaftet hohe Erträge
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1711
Freiherr Frentz zu Frentz erwirbt die Anlage mit den zugehörigen Wiesen
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1766
Gottfried Kolping kauft die Kentener Mühle; er gehörte zu jener Familie Kolping aus Kerpen, aus der später der „Gesellenvater“ Adolf Kolping hervorging
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1781
Bau des heutigen Gebäudes mit Radhaus
(Vogt, Der Niederrhein und seine Mühlen, S. 30).

1781
Bau des heutigen Mühlenhauses mit dem angesetzten Radhaus ausweislich der Maueranker
(Vogt, Wassermühlenführer, S. 160).

1799
Einwohner: Müller Gottfried Kolping, Witwer, mit 2 Töchtern, 1 Knecht, 1 Magd
(Sander, Sozialstruktur, S. 183).

19. Jahrhundert
Die Familie Kolping auf der Kentener Mühle ansässig
(Vogt, Wassermühlenführer, S. 159).

1837
Kentener Mühle, Besitzer Ludwig Kolping
(Sommer, S. 292, 293).

1843
Erwähnung der Wassermühle in Kenten
(Sommer, S. 293).

1855
Das Mühlengebäude ist eingebunden in eine Hofanlage mit annährend fünfeckigem Grundriss und der Hof nahezu vollständig mit Gebäuden eingefasst
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1864
Rechtsstreit zwischen dem Müller Jakob Kolping, Kentener Mühle, und der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung; Kolping behauptete 1864, seit der Fertigstellung des Flutkanals 1863 könne er nur mit halber Kraft arbeiten, das heißt, ein Rad seiner zwei Mühlen stehe zwangsweise wegen Wassermangel immer still, und klagt eine Entschädigung von 3.360 Talern wegen „Entziehung von Wassergefälle“ ein. Die Genossenschaft verliert den Prozess vor dem Kölner Landgericht auch ihrer flauen Argumentation wegen: „Es war in der letzten Jahren Trockenheit“; die Richter erkennen die Gutachten der vom Bergheimer Amtsgericht bestellten Zeugen an, in denen von vermindertem Wasserzulauf gesprochen wird, da der Horremer Bach und das sogenannte „Kalte Wasser“ statt in die Kleine Erft in den Flutkanal geleitet würden. Die Genossenschaft geht zunächst in die zweite Instanz an den Appellationsgerichtshof Köln mit der Behauptung, das Landgericht Köln habe keine Zuständigkeit in dieser Sache, sondern nur die preußische Regierung laut Gesetz ‚Über die Benutzung der Privatflüsse’ von 1843, in dem es heiße: „... Die Beschwerde einer Mühle, dass ihr das zum Betriebe in dem bisherigen Umfang nötige Wasser entzogen werde, enthält kein vor den Gerichten verfolgbares Privatrecht, vielmehr steht die Entscheidung hierüber, mit Ausschluss des Rechtsweges, der Regierung zu ...“, also sei dieses Urteil aufzuheben.
Das Appellationsgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass zweifellos die Entscheidung über einen Wasserentzug der Regierung vorbehalten sei, aber hier sei tatsächlich ein durch Zeugen belegbarer Schaden verursacht worden, über den verhandelt würde und der wiedergutzumachen sei. So gewinnt Jakob Kolping auch dieses Verfahren, wobei die Genossenschaft zu sämtlichen bisher angefallenen Kosten verurteilt wird und die Kentener Mühle, so wie es von Anfang an hätte geschehen müssen, von der Genossenschaft endlich „klaglos“ gestellt werden soll. Während die Genossenschaft noch überlegte, ob sie gegen dieses Urteil in „Kassationsrekurs“ gehen solle, kam von Jakob Kolping das überraschende Angebot, auf jede Entschädigung zu verzichten, wenn in einem Vertrag mit der Genossenschaft über eine der Kentener Mühle garantierte Wassermenge Einigung erzielt werden könnte.
(Möltgen, S. 21, 22).

1867
Einigung im Streit zwischen Jakob Kolping und der Genossenschaft
(Möltgen, S. 22).

1880
Erneuter Rechtsstreit zwischen Franz Kolping, Sohn des Jakob Kolping, und der Genossenschaft über denselben Inhalt vor dem Amtsgericht Bergheim, mit Sachverständigen und Zeugen, die dasselbe aussagten wie 1865: Horremer Bach / Kaltes Wasser führen fast gar kein Wasser mehr.
(Möltgen, S. 22).

um 1900
Bau der „Erftmühle“
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Kentener Mühle).

1901
Kentener Mühle
Ordin. 67,83: Radachse = F.P. (Festpunkt ?)
Ordin. 65,79: Werkschütz (Fachbaum)
Ordin. 65,76: Freilaufschütz (Fachbaum)
(Archiv des Erftverbands, Akte 411/0).

1903
Besitzer Franz Kolping
(Sommer, S. 293).

spätestens 1910
Besitzer Heinrich Oebel
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1911
Besitzer Heinrich Oebel, Kenten
(Sommer, S. 293).

1914
Wassermühlensignatur in der topografischen Karte
(Sommer, S. 293).

1919
Briefkopf „Kentenermühle“: Heinrich Oebel
(Möltgen, S. 29).

seit 1921
Familie Greve Eigentümerin der Kentener Mühle
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1928
Die in einem separaten Gebäude befindliche Ölmühle brennt ab
(Möltgen, S. 6).

1928
Die Ölmühle wird durch einen Brand zerstört
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1933
Neubau der Erftschleuse durch die Witwe Peter Greve
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1946
Teilweise Erneuerung des Daches des Mühlengebäudes
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

ca. 1950
Die Kentener Mühle ist noch in Betrieb
(Sommer, S. 293).

1962
Stilllegung
(Vogt, Wassermühlenführer, S. 160).
(Erftverband: Angaben zur Nutzung von Homepage des Erftkreis-Mühlenkreis e. V. in: Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Akte Wassermühlen Erftkreis Allgemein).
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1987
denkmalpflegerische Aufnahme
Mühlenanlage auf 5-eckigem Grundriss; an der zur Erft gewandten Seite des Hofes großes Backsteingebäude mit vorliegendem Anbau, Fachwerk mit ausgeziegelten Gefachen, darin das Mühlrad; Wohnhaus Backstein, verputzt, das an der Erft gelegene Wirtschaftsgebäude hofseitig mit rundbogiger Einfahrt, einer Ladeluke und einem Zwerchgiebel“.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Bergheim, Kenten).

1989, 17. Oktober
Eintragung als Bodendenkmal
Eintragungstext:
„Am Südrand des alten Ortskerns von Kenten, am nördlichen Ufer der Erft, liegt die Wassermühle von Kenten. Das Mühlenwehr und der Mühlenteich sind heute noch gut erhalten, lediglich das eiserne Mühlrad ist stark zerstört. Die „Carte de la commune de Bergheim“ von 1806 zeigt den Mühlteich in der heutigen Form, der Gebäudebestand stimmt ebenfalls noch weitgehend überein. Innerhalb des Mühlengebäudes befindet sich ein Holzbalken mit der Jahreszahl 1712. 1358 wird im Testament eines Heinrich von Hirtz eine „molandinum de Kenten“ erwähnt. Diese Erwähnung sowie die unmittelbare Nähe zur ehemaligen Burg Kenten lassen bei Bodeneingriffen volkskundliche und siedlungsgeschichtliche Erkenntnisse erwarten. Dabei sind der Mühlenteich und der Mühlengraben wesentliche Bestandteile des Bodendenkmals. Der Wasserlauf der Kleinen Erft gehört im Bereich des Mühlenhofes zum Schutzbereich des Bodendenkmals.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

1997
Restaurierung des eisernen, unterschlächtigen Wasserrades unter Mithilfe der Denkmalbehörden, der Rheinbraun, des Martinswerkes und vor allem vieler ortsansässiger (freiwillige Arbeitsstunden leistender) Metallhandwerker
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Kentener Mühle).

1997
Erneuerung bzw. Wiederherstellung von Wasserrad und Wehr unter Beteiligung der Denkmalpflege
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

2004, 15 November
denkmalpflegerische Beschreibung
An dem auch heute noch fünfeckigen Hofraum sind Wohnhaus und Mühlengebäude an der westlichen Hofecke spitzwinklig direkt zueinander zugeordnet. Die Kleine Erft fließt westlich am Mühlengebäude vorbei. Der etwa drei Meter breite Flusslauf ist vor dem Radhaus mit dem Wasserrad mit Natursteinmauern eingefasst. Zwei Wehranlagen regeln den Wasserzufluss zum Wasserrad. Solange die Wasserzufuhr zum Wasserrad gesperrt ist, ergießt sich das Wasser der Kleinen Erft in einem dem Mühlengebäude südlich vorgelagerten Mühlenkolk.
Das Mühlengebäude ist ein zweigeschossiger Backsteinbau mit Satteldach mit Radhaus für das Wasserrad am Fluss.
Zur Hofseite ist die Fassade symmetrisch nach Art eines Fünffensterhauses aufgebaut mit kleinem Dreiecksgiebel über der Mittelachse. Allerdings fehlt auf der rechten Seite die einem Bauplan von 1946 noch eingezeichnete fünfte Achse (Bauakte Stadt Bergheim). Unter dem Giebel befinden sich im Obergeschoss eine Ladetür und leicht außermittig darunter die doppelflügelige Hauseingangstür mit rautenverzierten Türblättern. Die Tür wird im Erdgeschoss rechts und links flankiert von Lünettfenstern mit strahlenförmigem Sprossenwerk. Alle anderen Fensteröffnungen sind stichbogig mit zweiflügeligen Holzsprossenfenstern.
Die Fassade der Flussseite ist unregelmäßig mit überwiegend stichbogigen Fenstern versehen. Das Radhaus mit flachem Satteldach hat zum Fluss einen mit Ziegeln ausgefachten Fachwerkgiebel.
Die Innenkonstruktion der Mühle besteht aus teilweise mit Doppel-T-Trägern aus Stahl verstärkten Holzbalkendecken. Die Geschosse sind durch gewendete Holztreppen verbunden. Im Erdgeschoss befindet sich zentral hinter dem Hauseingang der Mühlenraum. Auf der rechten Hausseite befand sich hinter der letzten Fensterachse ein Silo. Der Mahlraum im Obergeschoss ist durch Wände nicht unterteilt. Das Dach wird getragen von einem liegenden Dachstuhl, teilweise mit naturgebogenen Stuhlsäulen. Der rechte Teil des Daches wurde 1946 erneuert. In der linken Dachhälfte befindet sich eine durch Holzwände abgetrennte (Knechte?)Kammer.
Die Kentener Mühle ist daher in den beschriebenen Bau- und Anlageteilen ein Baudenkmal gemäß § 2 DSchG. Sie ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, die Geschichte der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und die Geschichte der Stadt Bergheim. Ihre Erhaltung liegt aus wissenschaftlichen, insbesondere technik-, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten

Zustand

1999
Wasserrad und Mahleinrichtung sind noch erhalten.
(Vogt, Der Niederrhein und seine Mühlen, S. 30).
(Vogt, Wassermühlenführer, S. 160).

2000
Das gusseiserne Getriebe mit einseitiger Holzverzahnung ist nahezu „arbeitsfähig“; im Mahlraum (1. Obergeschoss) fehlen die Boden- und Läufersteine beider Mahlgänge sowie die gesamte Mahlgangsverkleidung und Aufschüttungsvorrichtung; die Kentener Mühle verfügt über eine komplett erhaltene Ausstattung an verschiedenartigen Müllereimaschinen aus der Zeit um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Kentener Mühle).

2002
Nutzung als Lagerraum
(Erftverband: Angaben zur Nutzung von Homepage des Erftkreis-Mühlenkreis e. V. in: Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Akte Wassermühlen Erftkreis Allgemein).

2004, 15 November
denkmalpflegerische Beschreibung
An dem auch heute noch fünfeckigen Hofraum sind Wohnhaus und Mühlengebäude an der westlichen Hofecke spitzwinklig direkt zueinander zugeordnet. Die Kleine Erft fließt westlich am Mühlengebäude vorbei. Der etwa drei Meter breite Flusslauf ist vor dem Radhaus mit dem Wasserrad mit Natursteinmauern eingefasst. Zwei Wehranlagen regeln den Wasserzufluss zum Wasserrad. Solange die Wasserzufuhr zum Wasserrad gesperrt ist, ergießt sich das Wasser der Kleinen Erft in einem dem Mühlengebäude südlich vorgelagerten Mühlenkolk.
Das Mühlengebäude ist ein zweigeschossiger Backsteinbau mit Satteldach mit Radhaus für das Wasserrad am Fluss.
Zur Hofseite ist die Fassade symmetrisch nach Art eines Fünffensterhauses aufgebaut mit kleinem Dreiecksgiebel über der Mittelachse. Allerdings fehlt auf der rechten Seite die einem Bauplan von 1946 noch eingezeichnete fünfte Achse (Bauakte Stadt Bergheim). Unter dem Giebel befinden sich im Obergeschoss eine Ladetür und leicht außermittig darunter die doppelflügelige Hauseingangstür mit rautenverzierten Türblättern. Die Tür wird im Erdgeschoss rechts und links flankiert von Lünettfenstern mit strahlenförmigem Sprossenwerk. Alle anderen Fensteröffnungen sind stichbogig mit zweiflügeligen Holzsprossenfenstern.
Die Fassade der Flussseite ist unregelmäßig mit überwiegend stichbogigen Fenstern versehen. Das Radhaus mit flachem Satteldach hat zum Fluss einen mit Ziegeln ausgefachten Fachwerkgiebel. Das unterschlächtige Wasserrad hat einen Durchmesser von etwa 4,0 Meter und ist aus Stahlblech mit Schraubverbindungen gefertigt. Dem Wasserrad vorgelagert ist eine Schützanlage. Die Schütztafel kann über Zahnräder und Stangen vom Obergeschoss aus betätigt werden.
Rechtwinklig zum Wasserrad ist das 1933 erneuerte und 1997 sanierte Erftwehr angeordnet. Das Wehr besteht aus zwei Schütztafeln mit mittig angeordneten Zahnstangen. Die Betätigung der Tafeln erfolgt im Handbetrieb mit aufsetzbaren Handkurbeln. Wehr und Radhaus sind über Stege mit dem Mühlengebäude verbunden.
Die Innenkonstruktion der Mühle besteht aus teilweise mit Doppel-T-Trägern aus Stahl verstärkten Holzbalkendecken. Die Geschosse sind durch gewendete Holztreppen verbunden. Im Erdgeschoss befindet sich zentral hinter dem Hauseingang der Mühlenraum. Auf der rechten Hausseite befand sich hinter der letzten Fensterachse ein Silo. Der Mahlraum im Obergeschoss ist durch Wände nicht unterteilt. Das Dach wird getragen von einem liegenden Dachstuhl, teilweise mit naturgebogenen Stuhlsäulen. Der rechte Teil des Daches wurde 1946 erneuert. In der linken Dachhälfte befindet sich eine durch Holzwände abgetrennte (Knechte?)Kammer.
Zentral hinter der Hauseingangstür ist im Mühlenraum ein mächtiges, gusseisernes Getriebe (stehendes Zeug) angeordnet. Die Holzbalkendecke zum Obergeschoss wird in diesem Bereich durch drei runde Gusseisenstützen mit Achtkantsockeln getragen. Die gusseisernen Räder des Winkelgetriebes sind einseitig mit Holzzähnen belegt. Von dem großen Stirnrad auf der Vertikalachse konnten drei Mahlgänge betrieben werden. Zusätzlich wurde durch ein seitliches Kegelgetriebe ein Transmissionsrad angetrieben, mit dessen durch das Obergeschoss reichenden Transmissionsriemen (nicht erhalten) eine zentrale Antriebsachse unter dem Dachfirst betrieben wurde.
An das Hauptgetriebe wurde mittels horizontaler Achse im Nachbarraum ein weiteres Kegelgetriebe aus Gusseisen angetrieben. Eine Vertikalachse aus Stahl führt durch die Decke ins erste Obergeschoss. Von der Mahleinrichtung sind nur noch die Auflagermarkierungen erhalten. Daneben befindet sich ein Schwenkkran zur Auswechslung von Maschinenteilen und Mahlsteinen. Neben dieser ehemaligen Mahleinrichtung ist ein Elevator angeordnet.
Über dem Hauptgetriebe befinden sich im Obergeschoss die Reste der drei Mahlgänge. Erhalten sind die drei Bodensteine und eine Schwenkkran zur Auswechslung der Mahlsteine. Mahlwerksverkleidung und Aufschüttungsvorrichtung fehlen.
Im Dachgeschoss und teilweise im Obergeschoss sind verschiedene Reinigungs- und Bearbeitungsmaschinen aufgestellt. Der Antrieb dieser Maschinen erfolgte zentral von einer unter dem First montierten Transmissionswelle. Von dieser Welle aus wurde auch ein Sackaufzug betätigt. Durch das Gebäude ziehen sich vom Erdgeschoss bis unter das Dach insgesamt vier Elevatorenstränge zum Transport des Mahlguts.
Der nördliche Elevator versorgt eine Getreidereinigung, wie es zur Gerstenreinigung verwendet wurde. Das Korn gelangte über den Elevator vom Erdgeschoss auf den Dachboden. Vom Kopf des Elevators gelangte das Getreide über Schneckengänge bis zur Vorreinigungsanlage. Mittels Sauggebläse wurden lose Bestandteile entfernt und in eine durch die Geschossdecke hindurchreichende Gruppe von Leinwandschläuchen mit Absackvorrichtung geleitet. Das Getreide gelangte über offene Rinnen in eine im Obergeschoss aufgestellte Reinigungsmaschine der Firma Fürmeyer & Witte – Maschinenfabrik und Mühlenbauanstalt / Kassel.
Die beiden mittleren Elevatoren sind im Dachgeschoss untereinander verbunden durch Schneckengänge. Mehrere Staubkammern sind in diesem mittleren Teil des Dachbodens erhalten. Sowohl von den mittleren Elevatoren, wie auch von dem darauf folgenden Elevator werden über Schneckengänge eine Reinigungs- oder Schälmaschinen (lt. Kettenbach: Zentrifugal-Sichtmaschine) versorgt. Von einem der Elevatoren führt eine geschlossene Rinne in einen zylinderförmigen Holzbehälter im Obergeschoss.
Der vierte Elevator in der südlichen Gebäudehälfte bediente im Dachgeschoss ausschließlich eine kleine Reinigungsmaschine.
Mahlgänge und Reinigungsmaschinen sollen zuletzt für Roggen (zwei Gänge), Weizen und Futtermittel verwendet worden sein.
Die Kentener Mühle ist eine der großen Mühlen an der mittleren Erft. Darauf verweist die Existenz des nur für Mahlzwecke genutzten eigenständigen Mühlengebäudes. Von besonderer Bedeutung ist die nahezu komplett erhaltene Mühlentechnik, von den wasserführenden Anlagen bis zu den Reinigungs- und Bearbeitungsmaschinen.
Die Kentener Mühle ist daher in den beschriebenen Bau- und Anlageteilen ein Baudenkmal gemäß § 2 DSchG. Sie ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, die Geschichte der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und die Geschichte der Stadt Bergheim. Ihre Erhaltung liegt aus wissenschaftlichen, insbesondere technik-, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).

Quellen

Abbildungen
1 Abbildung eines Briefkopfs von 1919 (Möltgen, S. 29).
1 Foto (Vogt, Wassermühlenführer, S. 158).
3 Dias (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Akte Wassermühlen Erftkreis Allgemein).
10 Fotos (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Bergheim, Kenten).
11 Fotos (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).
3 Karten (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).
5 Pläne (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten).
1 Skizze (Archiv des Erftverbands, Akte 411/0).

Quellen:
Archiv des Erftverbands, Akte 411/0: Mühlen Generalia 1867-1923.

Archiv des Erftverbands, Mühlen Wasserbuch (ohne Signatur – Altsignatur: II VB 71.551).

Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Wassermühlen, Akte Mühle Kenten.

Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Akte Wassermühlen Erftkreis Allgemein

Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Bergheim, G-M.

Literatur:
Heidenbluth, Daniel:
Mühlenforschung. Mühlen der Erhaltungskategorie A.
Köln 2000.
(Manuskript, Exemplar im Kreisarchiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).

Möltgen, Manfred:
Wassermühlen an der Erft.
Bergheim o. J. (2001).

Sander, Joseph:
Die Sozialstruktur der 10 Mühlen auf dem heutigen Gebiet der Kommune Bergheim im Jahre 1799.
in: Geschichte in Bergheim. Jahrbuch des Bergheimer Geschichtsvereins e.V., Bd. 10.
Bergheim 2001, S. 163-199.

Sommer, Susanne:
Mühlen am Niederrhein. Die Wind- und Wassermühlen des linken Niederrheins im Zeitalter der Industrialisierung (1814-1914).
(= Werken und Wohnen. Volkskundliche Untersuchungen im Rheinland, Bd. 19).
Köln / Bonn 1991.

Vogt, Hans:
Der Niederrhein und seine Mühlen.
(Hrsg.: Niederrheinischer Mühlenverband e.V.).
Kleve 1999.

Vogt, Hans:
Niederrheinischer Wassermühlenführer.
(Hrsg.: Verein Niederrhein e.V.)
Kleve, 2. Aufl. 1999.

Zimmermann, Josef:
Bodenkultur und Landschaft der Erftniederung.
(= Bonner Geographische Abhandlungen, Heft 3).
Bonn 1941.

Antriebstyp
Standort

Brückenstraße 11 / 13
Bergheim-Kenten
Deutschland

Name

Kentener Mühle

Eigentümeraddresse

Deutschland