Wassermühle

Bliesheimer Mühle

Geschichte

1310
Aus einem undatierten Bericht des Scholasten Neumann geht hervor, dass die Bliesheimer Mühle, die zum Hof des Stiftes St. Mariengraden gehört, im Jahre 1310 der Äbtissin und dem Konvent von Frauenthal (Mergen dal) verpfändet worden sei.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

um 1318
Aus einem undatierten Bericht des Scholasten Neumann geht hervor, dass die 1310 verpfändete Bliesheimer Mühle wieder ausgelöst worden sei.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1318
Erste Erwähnung als Besitz des Kölner Stiftes Maria ad gradus; vorher im Besitz des Klosters Frauenthal
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Bliesheim).

ab 1328
Aus einem undatierten Bericht des Scholasten Neumann geht hervor, dass ab 1328 ein Mahlzwang für alle Bewohner Bliesheims auf der Stiftsmühle nachzuweisen sei.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1396, 15. Juni
Ritter Godart Wolff von Rheindorf und seine Ehefrau Grete van Turre sollen auf der Stiftsmühle mahlen lassen und die Rechte des Stiftes in Bezug auf Mühlenrecht und Mahlzwang in Bliesheim durchsetzen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1401, 2. März
Bela genannt Brandschoden aus Bliesheim verkauft dem Kanoniker von St. Mariengraden Dietrich von Ubach 7 Sümmer Roggen jährlicher Rente und 11 Morgen Ackerland, deren Lage wie folgt beschrieben wird: 7 Viertel in 2 Stücken am Deich unterhalb der Mühle (up dem dyche an zwen stucke beneden der molen)
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1553, 30. Dezember
Dechant und Kapitel von St. Mariengraden einigen sich mit Adolf Quad zu Buschfeld über den zwischen ihnen strittigen Gebrauch der Mühlen zu Buschfeld und Bliesheim.
Nachdem der Streit vor dem Offizial des geistlichen hohen Gerichtes zu Köln anhängig war, bemühten sich Freunde beider Parteien um eine Schlichtung.
Für St. Mariengraden verhandelten Caspar Gropper, der Rechten Doktor zu Xanten, der Licenciat. Für Adolf Quad bemühten sich der kölnische Marschall und Herr zu Konradsheim Wilhelm Hase, ferner der Amtmann zu Kerpen Johann von Wachtendonk und der Kölner Bürger Georg Sindorff.
Sie verglichen sich, dass die Herren von St. Mariengraden ihre Mühle wie von altersher gebrauchen sollten, so dass Schöffen, Geschworene und alle ihre Untertanen zu Bliesheim, die zum Bliesheimer Fronhof gehören, ihre Früchte in der Bliesheimer Mühle mahlen lassen müssen, weil das für sie eine Zwangsmühle ist. Adolf, der am gleichen Bach zu Buschfeld eine Mühle errichtet hat, darf dort für sich und seine Freunde mahlen, soweit sie nicht zum Bliesheimer Gericht gehören. Dafür zahlt er an St. Mariengraden einen einmaligen Betrag von 150 Goldgulden.
Es siegeln das Stift von St. Mariengraden, Adolf Quad, Wilhelm Hase und Johann von Wachtendonck.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1581
Jahresabrechnung 1581 des Kellners von St. Mariengraden über Einkünfte und Abgaben in Bliesheim:
Roggen: ... aus der Mühle 30 Malter.
Gerste: ... aus der Mühle 6 Malter.
Die Ausgaben an Geld betragen 165 Gulden.
Davon wurden ausgegeben: für den Bau an Mühle und Hof 100 Gulden
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1604, 20. Dezember
Weistum des Dorfes und des Hofes der Herren zu St. Mariengraden in der Hoheit Bliesheim (Bließem), wie dasselbe von alters her und noch gehalten wird:
Man weist den Herren auch die Mühle (Mühlenrechte) in ihrer Herrschaft (binnen ihren veir poelen) zu; Hofgeschworene und Nachbarn sind gezwungen, auf der Mühle mahlen zu lassen. Der Müller soll bei den Geschworenen und bei den Nachbarn im Umkreis bis zu einer Meile ein Malter umsonst abholen. Wenn es aber mehr als ein Malter ist, sollen die Hofgeschworenen und die Nachbarn mit dem üblichen Molter bezahlen. Mit demselben Maß, mit dem das Getreide bei der Anlieferung des Korns gemessen wurde, muss auch beim Abholen des Mehls gemessen werden. Wenn der Müller mehr nimmt als das gewöhnliche Molter, so sollen die Nachbarn das Recht haben, dem Müller ein Pferd oder einen Esel als Pfand zu nehmen und demselben einen Eimer Wasser oder eine Schanze (Holz) vorzulegen (abzupfenden und demselben ein Emmer Wassers oder eine Schantz fürzulegen), solange, bis der Müller den Nachbarn das ihre zurückgibt. Ferner soll der Müller ein Beil haben, dessen Stiel 7 [Längenangabe fehlt] lang sein soll; damit soll er zum Wasserfluß gehen und damit das Holz, das ihm schädlich ist, abschlagen, das Holz aber für den Eigentümer liegen lassen.
Der Müller soll mit seinem Faß (Maß), und alle Wirte sollen mit ihren Kannen auf dem Hofgericht erscheinen. Diejenigen, die nicht kommen, sollen dem Schultheißen 8 ½ Schilling und jedem Geschworenen 7 ½ Schilling zahlen. Das Original wurde aufgezeichnet von Heinrich Moll, öffentlicher Notar und Gerichtsschreiber von Brühl.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1630, 24. April
Auf dem Herrengeding zu Bliesheim in Gegenwart des Präsenzmeisters von St. Mariengraden und des Schultheißen trägt der Schultheiß unter 3. vor: Der Müller soll seine Maße zum Herrengeding bringen, damit den Nachbarn rechtes Maß gegeben wird.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).
1660, Dezember – 1662, November
Geistliche, adelige und Bauerngüter in der Herrlichkeit Lechenich.
Geistlicher Besitz: St. Mariengraden: u. a. Mühle mit 64 Morgen Ackerland, 3 Morgen Benden.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1764
Scheffe Schmitz, hiesiger Müller, zeigt an, dass Johann Becker 1 ½ Malter ausmahlen lassen, heut ihm 2 Mann zugeschickt hätte und ihn abfragen lassen, ob ihm das über seine Gebühr von gemahlenem Weizen weggenommene Mehl zurückgeben wolle oder nicht, wodurch er dann als ein vereideter Müller gröblich vom Beklagten beleidigt worden, und da hierdurch seine Ehr sehr geschwächt wurde, als bat um die ihm dieserthalben gebührende Genugtuung.
Johann Becker gestand gleich, dass 1 ½ Malter Weizen hätte ausmahlen lassen und zwar mit Vorwissen des Müllers, weil derselbe in einigen Tagen kein Wasser gehabt und nicht viel Brot für hiesiges Dorf hätte mahlen können, er ernähre sich vom Backen mit Frau und Kindern.
Da nun der Müller ihm nicht hätte helfen können, so wäre er genötigt gewesen, um den Leuten zu helfen, ausmahlen zu lassen. Mahlknecht bezeugt, sie wären um diese Nacht um 3 Uhr aufgestanden und hätten ein Sümmer Korn aufgeschüttet, selbiges wäre um 5 oder 6 Uhr erst gemahlen gewesen.
Beklagter sagt, dass er niemals dasjenige, was ihm aus der Mühle geliehen, zurückbekäme und in der Mühle mehr Molter genommen würde, als einem Müller zustehe, er hätte 540 Pfund in die Mühle getan und 493 Pfund herausbekommen, folglich 47 Pfund abgemoltert worden und dem Müller nur 34 gebührt hätten.
Johann Becker sagt, hätte den Weizen vor und nach dem Mahlen gewogen. Von Johann Becker vorgeschlagene Zeugen: Wilhelm Koep, Heinrich Strack, Heinrich Geich, Simon Zimmermann, Andreas Gier, Franz Krutwich, Gerhard Leyendecker, Johann Schmitz, der Hufschmied.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1764, 13. September
Der Müller verzichtet auf die Aufschwörung des Eides durch die Zeugen und schließt mit den Beteiligten folgenden Vergleich: Aller Türen in der Mühle bleiben in der Zukunft verschlossen. Müller Schmitz stellt einen Mahlknecht an, außer diesen beiden darf niemand einen Schlüssel zur Mühle besitzen. Der Müller hat sich nur der neuen Maße zu bedienen, die alten sind vom Gericht zerrissen und verbrannt worden.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1771, 11. März
Die Gerechtigkeit der kapitularischen Zwangsmühle zu Bliesheim wird von neuem bezeugt. Wer an fremden Orten mahlen lässt, hat eine namhafte Bruchtenstrafe zu gegenwärtigen. Müller Schmitz ist gehalten, einen erfahrenen Mahlknecht in Dienst zu stellen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1771, 6. Juni
Franz Nicolai, Mahlknecht bei Johann Schmitz in hiesiger Mühle, leistete den Treueid vor Schultheiß und Scheffen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1771, 28. August
Heinrich Schmitz zeigt klagend an, wes gestalten er ½ Malter Roggen und ½ Malter Gerste in die Mühle getan, davon aber 5 Brote, jedes zu 7 Pfund gerechnet, zu wenig gehabt hätte. Franz Nicolai, Mahlknecht, will davon nichts wissen. Was zur Mühle gebracht worden, habe er gemahlen, also gemahlen, wieder fortgeschickt [so die Vorlage]. Auf seinen Eid könne er bezeugen, dass er immer in der Mühle gewesen, als die Frucht des Schmitz gemahlen worden. Des Mahlmüllers, Scheffen Schmitz, Eidam Baptist Hommelsheim, hätte ihm die Früchte in die Mühle und daraus geholt.
Baptist Hommelsheim sagt, er hätte beide Säcke in des Klägers Behausung abgeholt und das Roggenmehl nach des Klägers Begehren mit den Eseln in das Backhaus des Heinrich Geich, das Gerstenmehl aber dem Kläger ins Haus gebracht.
Er bietet den Eid an, dass nichts verbracht worden sei.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

18. Jahrhundert
Bau der 1985 noch vorhandenen Gebäude
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Bliesheim).

1782
Verpachtung an Johann Baptist Hommelsheim
(Sommer, S. 347).

1810
Besitzer: Martin Rueb
(Sommer, S. 347).

1819
Verpachtung der Mühle (zu Bliesheim) von Johann Martin Rueb an Christian Kievernagel, Mahlknecht bei Jacab Cahen in Lechenich, ausgenommen den über dem Mühlwerk befindlichen Speicher. Für den eigenen Bedarf hat sich der Verpächter das Freie Gemahl vorbehalten; auch ist der Müller verpflichtet, das Mehl zum Backhause zu bringen. Die jährliche Pacht beträgt 37 ½ Malter Korn (Roggen) und 9 Malter Weizen. Vertragszeugen sind Johann Geich, Ackersmann, und Wilhelm Schmitz, Hufschmied, beide zu Bliesheim.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Bliesheim).

1819 (in der Vorlage: 1918)
Verpachtung an Christian Kievernagel
(Sommer, S. 347).

1837
Erwähnung der Bliesheimer Mühle; Besitzer: Josef Martin Rueb, Pächter: Johann Baptist Hommelsheim
(Sommer, S. 347).

1851
Erwähnung der Bliesheimer Mühle
(Sommer, S. 347).

1857
Die Bliesheimer Mühle gelangt in den Besitz von Peter Hommelsheim
(Sommer, S. 347).

1875
Bliesheim, Mehlmühle von Peter Hommelsheim; 2 Arbeiter
(Sommer, S. 347).

1913
Wassermühlensignatur in der topografischen Karte
(Sommer, S. 347).

1920er Jahre
Die Bliesheimer Mühle erhält einen die Wasserkraft ergänzenden Elektromotor und zwei zusätzliche Mahlgänge.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie B, Bliesheimer Mühle).

1930er Jahre
Pläne zur „denkmalgerechten“ Erneuerung der Bliesheimer Mühle bestanden bereits in den 1930er Jahren (schon zwischen den Weltkriegen kümmerte sich der „Rheinische Verein für Denkmalpflege und Heimatschutz“ um den Erhalt von historischen Wind- und Wassermühlen). Die damalige Bauzeichnung eines Kölner Architekturstudenten blieb bis heute erhalten. Das während des Dritten Reiches projektierte hölzerne, „historisierende“ Gerinne blieb ein Produkt der Phantasie des damaligen Zeichners.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie B, Bliesheimer Mühle).

1934
Erneuerung des Betongerinnes im Rahmen eines „Arbeitseinsatzes“
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie B, Bliesheimer Mühle).

1936
Besitzer: Lorenz Hommelsheim
(Sommer, S. 347).

1985
denkmalpflegerische Aufnahme
2-geschossiges Fachwerkmühlengebäude mit Walmdach; an einer Schmalseite schließt ein niedriges Fachwerkwirtschaftsgebäude mit ausgeziegelten Gefachen an; das Wohnhaus, 2-seitig verputzt, hat im hinteren Teil ein Dachhaus mit Ladeluke, darunter 2 übereinander liegende Türen; an der Rückseite liegt das Fachwerk frei, Eingänge an beiden Traufseiten, die hochrechteckigen Fenster haben Holzblockzargen; spätere Wirtschaftsgebäude schließen weiterhin an der 2. Langseite an; auffällig die gleichmäßig aufgereihten, großen, hochrechteckigen Fenster, die weit herausragenden Unterzüge; parallel zum Wohnhaus liegt ein weiteres Fachwerkwirtschaftsgebäude mit ausgeziegelten Gefachen, dicht am Haus vorbei führt der sogenannte Mühlenbach als Obergraben.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Bliesheim).

1990er Jahre
Einleitung einer umfassenden, fachgerechten Restaurierung, die bis 2000 keinen Abschluss fand.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie B, Bliesheimer Mühle).

Zustand

2000, April
In der Bliesheimer Mühle ist ein „Oberantrieb“ erhalten, allerdings nur noch fragmentarisch
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie B, Pliesmühle).

2000, April
Der eigentliche Mühlentrakt besteht bis heute lediglich als unfertiges „Gerippe“, die für das gesamte Erftgebiet einmalige technische Einrichtung ist praktisch Wind und Wetter ausgesetzt. Die wasserbauliche Anlage konnte aufgrund der bisherigen „Starrköpfigkeit“ der verantwortlichen „Meliorationsgesellschaft“ nicht ausreichend erhalten werden! Das unterschlächtige, originale Strauberrad verfiel infolge der untersagten Nutzung erst in den vergangenen 10 Jahren bis zur Unkenntlichkeit. Auch das im Jahre 1934 während eines „Arbeitseinsatzes“ erneuerte Betongerinne zeigt erste bauliche Schäden. Gerade auch dieses Gerinne, welches die letzte Modernisierungsphase der „Kleinmüllerei“ im Rheinland anschaulich macht und möglicherweise deswegen [sic!] bisher als Baudenkmal nicht genügend berücksichtigt wurde, verdient ebenfalls einen Erhalt.
Von der technischen Inneneinrichtung blieben große Teile komplett erhalten. Der in den 1920er Jahren eingebaute Elektromotor und die beiden zusätzlichen Mahlgänge aus dieser Zeit blieben bis heute praktisch betriebsfähig erhalten.
Der älteste Teil der technischen Anlage ist der ehemals durch das Wasserrad angetriebene Teil. Dieser blieb zwar auch erhalten, enthält jedoch nicht mehr alle Bauteile. Ergänzt bzw. erneuert werden müssten die eichene Wasserradwelle mit dazugehörendem Strauberrad, verschiedene Kamm- und Stockräder, Mahlwerksverkleidung (Bütte) mit Aufschüttvorrichtung (Rumpfzeug). Die Mühlsteine aus Mayen/Niedermendiger Basaltlava sind m. W. erhalten und wären weiterhin benutzbar.
Es bestehen ebenfalls nach wie vor diverse Müllereimaschinen und Hilfsaggregate (Getreidereinigungsmaschinen, Elevatoren, „Sichter“, Getreideaufzug u. a.).
Die Bliesheimer Mühle dient dem Eigentümer als Wohnhaus und landwirtschaftlicher Betrieb.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie B, Bliesheimer Mühle).

Quellen

Abbildungen:
3 Fotos (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Bliesheim).

Quellen:
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, A-E.

Literatur:
Heidenbluth, Daniel:
Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts.
(Unveröffentlichtes Manuskript mit Kommentierungen von Frau Stommel, Erftstadt; Exemplar im Archiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).
o. O., o. J.

Heidenbluth, Daniel:
Mühlenforschung. Mühlen der Erhaltungskategorie B.
Köln 2000.
(Manuskript, Exemplar im Kreisarchiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).

Sommer, Susanne:
Mühlen am Niederrhein. Die Wind- und Wassermühlen des linken Niederrheins im Zeitalter der Industrialisierung (1814-1914).
(= Werken und Wohnen. Volkskundliche Untersuchungen im Rheinland, Bd. 19).
Köln / Bonn 1991.

Antriebstyp
Standort

Erftstadt
Deutschland

Name

Bliesheimer Mühle

Eigentümeraddresse

2000, April: Familie Hemmersbach (ehemals Hommelsheim)
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie B, Bliesheimer Mühle).

Deutschland