Wassermühle

Oebels Mühle = Oebelsmühle = Obere Mühle = Stadtmühle = Kurfürstliche Mahlmühle

Geschichte

1274, November
Ablösung der Gastmähler (convivia) des Kölner Erzbischofs, die das Kapitel von St. Aposteln zweimal jährlich auszurichten hat, durch Geld: Der Müller zahlt für sich und seine Gehilfen 12 Denare
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1602, 1. Juni
Die Pacht ist an die Kellnerei Lechenich zu liefern. Der Pächter ist bereit, die Hälfte der Kosten für Mühlsteine zu übernehmen, die andere Hälfte zahlt der Kellner.
Die Pächter müssen sich verpflichten, sich beim Mahlen so zu verhalten, dass sich niemand beklagen kann.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1650 – 1659
Kellnereirechungen des Amtes Lechenich
1655 wird auch die Getreidemühle (Kornmühle) in Lechenich auf 12 Jahre neu verpachtet für 45 Malter Roggen und 1 Schwein.
Der Müller zu Lechenich erhält 2 Wagen Holz aus der Ville.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1655, 30 Juni
Nachdem die Pachtjahre der Mühle zu Lechenich abgelaufen sind, beauftragt Kurfürst Maximilian den Oberkellner zu Lechenich, die neu anstehende Verpachtung durch Kirchenruf oder sonst zu publizieren, um Interessenten Gelegenheit zu geben, sich bis zum 8. Februar 1655 zu melden.
Der Pächter erhält 2 Wagen Schlagholz für Brandholz und Bauholz. Die Mühlsteine und anderes, was bei der Mühle notwendig ist, muss der Müller unterhalten. Er ist auch verpflichtet zum Wiederaufbau der Mühle, wenn sie durch seine Schuld oder Unachtsamkeit abbrennen sollte.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1659, 2. März
Der Müller Christian Meinerzhagen richtet eine Supplikation an den Kurfürsten Max Heinrich. Der Müller schuldet aus der Zeit von 1649 – 1658 noch 53 Malter Roggen und bittet um Nachlass der rückständigen Pacht.
Er führt an, dass er nach seines Vaters Tod, der die Mühle 30 Jahre gehabt habe, die Pachtung übernommen habe. Im hessischen Krieg sei die Mühle durch die Feinde eingeäschert worden. Er habe sie wieder aufgebaut auf seine Kosten. Dazu habe er Eigenbesitz verkaufen müssen. Er habe die Mühle ganz mit Stroh decken lassen, einen neuen Mühlstein gekauft und ein neues Wasserrad mit einer Wasserkalle aufgerichtet. Seine Unkosten betragen 240 Gulden.
Antwort des Kurfürsten: dem Müller werden 7 Malter Roggen erlassen
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1670 – 1700
Bürgermeistereirechnungen der Stadt Lechenich: Die vormals verpachteten Dämme, die in Kriegszeiten (1642) verwüstet worden sind, bringen nichts ein; lediglich der Damm an der Mühle ist zeitweise dem Müller verpachtet.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1681, September
Auf Befehl des Kurfürsten angefertigte „Schatzliste“ des Viehs zu Lechenich: Der Müller Hieronymus Meinerzhagen hält außer einem Pferd noch fünf Esel (als Transporttiere für Mahlgut) und fünf Kühe sowie sechs Schweine.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1684, 1. Juli
Auf die Klage der Müller zu Lechenich und Ahrem, dass sie den Mahlgenossen nicht mahlen können und auch nicht in der Lage sind, Pacht zu zahlen, weil ihnen das Wasser außerhalb der zugelassenen Zeit von Anrainern angehalten wird, um Wiesen und Benden zu bewässern, befiehlt Kurfürst Max Heinrich, dass nicht außerhalb der üblichen Zeiten Wasser aus dem Bach abgezogen werden darf. Die Zeit ist befristet von Samstag bis Sonntag Mittag. Diejenigen, die außerhalb der angegebenen Zeiten Wasser abzweigen, sollen namhaft gemacht werden. Damit sich niemand wegen Unwissenheit entschuldigen kann, ordnet der Kurfürst an, diese Verordnung auf den Kanzeln verkündigen zu lassen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1689
Die Mühle wird in Brand gesteckt
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1727, Martini (= 11. November)
Pachtbeginn; an Jahrpacht sind 200 Reichstaler zu zahlen, zum trockenen Weinkauf 60 Reichstaler, die auf die Pachtjahre verteilt werden sollen. Von den jährlich zu zahlenden 205 Reichstalern sind vierteljährlich 51 Reichstaler und 20 Albus an den Oberkellner in bar zu entrichten. Von der Zahlung kann nichts entschuldigen, weder Niedrigwasser (Klein Wasser) noch sonst etwas.
Mühle, Haus und Stallungen muss der Pächter auf eigene Kosten unterhalten, das Bauholz und jährlich zwei Wagen Brandholz werden ihm vom Oberkellner zugeteilt. Reparaturarbeiten am Mühlenbau und neue Mahlsteine gehen auf Kosten des Müllers.
Da die Mühle zu den erzstiftischen Tafelgütern gehört, darf der Müller kein Molter nehmen für das Gemahl der Hofhaltung, wenn ein zeitlicher Landesfürst oder sein Hofstaat nach Lechenich kommen und sich dort aufhalten sollte.
Als gewöhnliches Molter darf der Müller den 16. Teil eines Malters nehmen.
Wenn der Pächter die Vertragspunkte nicht einhält, sich die Pachtjahre verwirkt, trotzdem ist der Pächter verpflichtet, seine Schulden zu zahlen. Der Pächter stellt eine Kaution. Sollte er die Mühle verwahrlosen lassen, kann sein Besitz verpfändet werden.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1739
Die Jahrespacht beträgt 200 Reichstaler und 60 Taler trockenen Weinkauf.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1741, 20. Februar
Der nach Lechenich gesandte kurfürstliche Kommissar hält weitere Reparaturen an Gebäuden für notwendig. In Lechenich müsse die Brücke über den Mühlenbach repariert werden, auch Mühlrad, Mühlenachse, Mauer und alles, was das Wasser ausgespült hat, ausgebessert werden.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1757
Die Mühle soll, nachdem die anstehende Verpachtung publiziert worden ist, an den Meistbietenden verpachtet werden.
Die Witwe Stemmler richtet eine Bittschrift an den Kurfürsten, ihr und ihrem Sohn Peter Stemmler mit seiner Ehefrau die Mühle zu überlassen. Die Mühle sei über 100 Jahre in ihrer Familie. Sie sei auf der Wassermühle in Lechenich geboren und habe dort ihr Leben verbracht. Sie habe stets zur Zufriedenheit der Lechenicher gemahlen und sei nie lange in Pachtrückstand geblieben. Weil die Mühlenpacht gestiegen sei, habe ihre Familie aus ihrem Eigentum beitragen müssen, um die Kosten aufzubringen. Überdies haben ihre Voreltern sehr viele Unkosten gehabt. 1689, als Mühle und Schloß in Brand gesteckt worden ist und sie am Aufbau beteiligt gewesen sind; auch Auslagen für Soldaten haben sie gezahlt. 1722 beim Stadtbrand, bei dem auch die Mühle abgebrannt sei und sie ein halbes Jahr nicht mahlen konnten, haben sie viel Verlust gehabt. Beim Aufbau der neuen Mühle habe die Hofkammer zwar die Materialien geliefert, doch sie und ihr verstorbener Ehemann alle übrigen Kosten getragen, auch die Beifuhren geleistet mit viel Mühe und Arbeit. Ferner habe sie beim Viehsterben ihr Rindvieh verloren.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1757, 24. September
Die Mühle wird an den Meistbietenden, den Mödrather Michael Helmes, für 240 Reichstaler verpachtet.
Eine weitere Bittschrift der 80-jährigen Müllerin, sie doch nicht auf ihre alten Tage zu vertreiben, denn sie wisse nicht, wohin sie gehen solle, hat keinen Erfolg, ebenso wenig eine Bittschrift des Lechenicher Stadtrates an die Hofkammer, in der der Stadtrat sich für die Weiterverpachtung an die Witwe und ihren Sohn einsetzt und vor dem Übel beleumdeten Mödrather warnt.
Peter Stemmler muss mit seiner Familie abziehen. Er bittet die Hofkammer um Erstattung seiner Unkosten. Er erklärt, er habe Helmes nicht überbieten können, weil er wisse, dass die Pacht, die Helmes zahlen will, nicht aufzubringen sei. Die Hofkammer vergleicht sich mit Stemmler und seiner Mutter dahingehend, dass sie von fünf Morgen und drei Vierteln Ackerland von jedem Morgen 2 ½ Reichstaler erhalten sollen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1758, 24. Mai
Der Schultheiß zu Friesheim klagt, dass der Mahlmüller von Lechenich (Michael Helmes) die amtsherrliche Ark (womit das Wasser zu den Weihern gelassen wurde), die erst vor 5 Jahren erbaut worden sei, in Stücke geschlagen habe. Er beantragte, den Müller mit einer Brüchtenstrafe zu belegen. In einer Befragung rechtfertigte sich der Müller, dass er die Ark nicht zerstört, sondern nur ein nicht zugehöriges altes Schützbrett und eine vier Tage vorher errichtete Schanze neben der Ark weggeräumt habe. Diese hätten das Wasser von seiner und der Ahremer Mühle abgehalten, was sie am mahlen gehindert habe. Die beiden Müller hätten den Friesheimer Jäger fünfmal vergebens in dieser Angelegenheit angesprochen.
Eine Ortsbesichtigung ergab, dass zu beiden Seiten der Ark der Damm durchstochen war und einige Befestigungspfähle herausgerissen waren. Der Oberkellner Bombay verurteilte den Lechenicher Müller zu einer Strafe von 2 ½ Reichstalern. Auch das unzeitige Bewässern der Benden seitens der Friesheimer rechtfertige keine Eigenmächtigkeiten.
Der Kurfürst billigte diesen Urteilsspruch und wies den Oberkellner am 19.07.1758 zudem an, er solle dem Lechenicher und Ahremer Müller befehlen, das große Wehr unterhalb des Dorfes (Friesheim) in Stand zu setzen. Dessen schlechter Zustand würde den Mühlen mehr Wasser entziehen als die Friesheimer Ark.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1768, 26. Mai
Der Müller Wilhelm Wieland suppliziert an die Hofkammer um Preisnachlass, weil die Pacht nicht aufzubringen sei, was Oberkellner Bombay auf Anfrage der Hofkammer bestätigt. Er hält 225 Reichstaler für angemessen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1769
Nach Ablauf der Pachtjahre bittet Wilhelm Wieland erneut um Pachtung der Mühle. Die Pacht wird auf 300 Reichstaler hochgesteigert, die Wieland annimmt, um bei Brot zu bleiben.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1777, 21. April
Der Müller Wilhelm Wieland suppliziert an den Kurfürsten. Er gibt an, dass das Molter in der Lechenicher Mühle immer mehr abnehme. Er habe im letzten Jahr keine 10 Malter Malz erhalten, weil sehr wenig Bier gebraut werde. Die Leute bevorzugen Kaffee und Tee. Auch beim Roggen hat er große Einbußen, weil die armen Leute sich mit Erdäpfeln (Kartoffeln) behelfen und Brot sparen. Er verweist darauf, dass die Mühle früher für 60 Malter Roggen, danach für 200 Reichstaler verpachtet worden ist. Erst bei den letzten Verpachtungen sei der Pachtpreis so hoch gesteigert worden, dass er nicht mehr zu bezahlen sei. Er habe in den Jahren seiner Pachtung mehr als 1800 Reichstaler zugesetzt. Das Geld sei der größte Teil seines Erbteils, das ihm im Alter als Lebensunterhalt dienen sollte. Wenn der Kurfürst nicht bereit ist, für die letzten Pachtjahre die Pacht auf 225 Reichstaler herabzusetzen, sei am Ende der Pachtzeit sein Erbe eingeschmolzen, und er sei genötigt, mit seiner Frau den Unterhalt durch Betteln von Tür zu Tür zu suchen. Darum bittet er flehentlich um Milderung der Pachtzahlung.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1777, Juni
Nach Bestätigung des Oberkellners Bombay, dass die Angaben Wielands stimmen, wird die Pacht auf 250 Reichstaler herabgesetzt.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1777, 21. September
Der Müller Wieland wird am frühen Morgen in der Nähe der Mühle im Stadtgraben ertrunken aufgefunden. Am nächsten Tag bittet seine Witwe die Hofkammer, ihren Sohn Michael Helmes in den Pachtvertrag einzusetzen, was auch geschieht.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1781, 10. März
Kurfürst Maximilian Friedrich verpachtet auf 12 Jahre 5 ½ Morgen alte Burgbenden und die Brisaner Benden in Lechenich für 32 Reichstaler an die Müllerin Adelheid Wieland (Wylandts) in Lechenich. Die Pacht beginnt an Martini 1782. Die Müllerin hat suppliziert, ihr die Benden zu überlassen, wenn die Pachtzeit des Oberkellners Bombay auslaufe. Sie habe die erzstiftische Mühle und 18 Morgen Land gepachtet und brauche die Benden wegen des Pferdes und der Kühe, die sie halten müsse.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1788, Juni – Dezember
Rechtsstreit zwischen der kurkölnischen Hofkammer und dem Freiherrn von Loe zu Wissen wegen der Benden.
Der kurfürstlicher Gutachter Leutnant Sandfort wird nach Lechenich geschickt und berichtet u. a., dass kurfürstliche Müller in Lechenich das Recht habe, von der Eickser Brücke bis an die Mühle zu Lechenich alle Arken und Dämme, die das Wasser aufhalten, zu demolieren, wenn der Bach von jemandem zu seinem Gebrauch aufgehalten wird, so dass nicht genug Wasser für die Lechenicher Mühle fließt. Ausgenommen ist die Zeit von Samstag auf Sonntag, wo alle Wiesen, die oberhalb der kurfürstlichen Mühle liegen, gewässert werden dürfen
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1789
Rechtsstreit zwischen dem Müller Michael Helmes und der Witwe des Oberkellners Bombay. Die Witwe verklagt den Müller auf Schadensersatz, weil er die überhängenden Zweige ihrer Gartenhecke abgeschnitten habe. Der Müller gibt an, dass der Fahrweg aus der kurfürstlichen Mahlmühle zur Stadt hin durch den Mühlenbach gehe und es seit unvordenklichen Zeiten keinen anderen Weg gegeben habe. Am Bach liege an einer Seite der Garten der Witwe Bombay, von einer Hecke umgeben. Zwischen dem Bach und der Hecke verläuft ein Fußpfad (Fußpättgen) zur Mühle, auf dem die Esel die Säcke zur Mühle tragen. Durch die überhängenden Zweige sei der Pfad unbenutzbar geworden. Die Hecke um den Garten sei von innen geschnitten, von außen jedoch in einem Wildwuchs belassen, der so angewachsen sei, dass sogar der Fahrweg zur Mühle behindert sei. Mehrmals habe er die Witwe gebeten, die Hecke doch von außen schneiden zu lassen, sonst sei er gezwungen, das Übergewächs, das auch bei Eisgang hinderlich sei, abhauen zu lassen. Als das nicht geschehen sei, habe er veranlasst, dass die Hecke auf seine Kosten von außen geschnitten worden sei.
Nach einer Ortsbesichtigung berichtet Oberkellner Borlatti der Hofkammer. Er äußert sein Befremden darüber, dass die Witwe Bombay, die den Garten aus kurfürstlichem Besitz in Erbpacht besitzt, die Angelegenheit vor Gericht gebracht habe. Er verweist darauf, dass der Müller nur seine Pflicht, den Bachlauf von allen Behinderungen freizuhalten, zu denen überhängende Zweige, Pfähle, Eis im Winter, nachgekommen sei. Er legt eine Aufforderung an den Müller und alle Anlieger aus dem Jahre 1781 bei. Er kann keinen Schaden darin erkennen, dass ein Privatweg wieder begehbar ist und die Hecke gut geschnitten steht (in schönstem Flor). Nach dem Bericht Borlattis wird die Klage abgewiesen.
(Heidenbluth, Mühlen im Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

Anfang 19. Jahrhundert
Bau der 1985 vorhandenen Gebäude
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Lechenich).

1820
Anzeige: Eine „Wassermühle, gelegen zu Lechenich, die Stadtmühle, soll verkauft oder verpachtet werden. Diese Mühle besteht in einer doppelten Mahlmühle, einer Ölmühle, Wohnung, Scheune, Stallungen und Brennerei, alles in Stein erbaut, Gärten, Baumgärten, Ackerland und Wiesen“
(Sommer, S. 330).

1827
Anzeige: Beschlagnahmte „Güter des zu Karst wohnenden Gutsbesitzers Johann Mathias Decker sollen verkauft werden: ein Wohnhaus, Mahl- und Ölmühle, Scheune, Pferd- und Kuhställe, Schoppen und Gärten, gelegen zu Lechenich. Sämtliche Gebäulichkeiten sind in Stein ausgeführt und teils mit Ziegeln, teils mit Schiefer gedeckt und werden bewohnt und benutzt von Margarethe Decker, Tochter der Eheleute Decker. Erstgebot 2000 Taler“
(Sommer, S. 330f.)

1831
Anzeige: Frisch „und fein gemahlener Gips zum billigen Preise auf der Lechenicher Stadtmühle“
(Sommer, S. 331).

1837
Stadtmühle Lechenich, Besitzer: Benedikt Dünbier
(Sommer, S. 331).

1844
Anzeige: Das „gesamte Mobiliar der Stadtmühle zu Lechenich soll verkauft werden: u. a. 4 starke Ackerpferde, 10 Kühe ausgezeichneter holländischer Art, 10 Schweine, fette und fasel, 100 Malter Hafer, 150 Malter Kartoffel und 25 000 Stück Rübkuchen, Ackergeräthe, 1 Chaise, 1 Mühlstein, Pferdegeschirr und Hausmobilien. Gleichzeitig wird ein vollständiges Inventar einer Branntweinbrennerei, bestehend in Bütten, Fässer, Distilir-Kolben etc. verkauft“
(Sommer, S. 331).

1950er Jahre
Anbau eines Siloturms anstelle des Wasserrades
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Öbelsmühle).

bis Anfang 1970er Jahre
In der Oebels Mühle wird als „Außenstelle Roggenmühle“ der „Auer Mühlenwerke“ Köln-Deutz noch gewerblich gemahlen. Somit war gewährleistet, dass der technische und bauliche Zustand der gesamten Anlage bis zur Stilllegung einwandfrei war. Eigentümer des Anwesens blieb zunächst die Familie Öbel (bekannt rheinische Müller- und Bäckerdynastie).
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Öbelsmühle).

1982
Die Oebels Mühle geht in den Besitz der Stadt Lechenich [sic!] über, von der sie wenige Monate später der heutige Eigentümer erwarb. Mit äußerster Sorgfalt und Liebe zum Detail begann nun die Restaurierung des gesamten Innen- und Außenbereiches. Auch wenn die Mühlentechnik stillgelegt blieb, wurde diese jedoch so restauriert und konserviert, dass ihre Erhaltung auf Jahrzehnte gewährleistet ist.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Öbelsmühle).

1983-1985
Beschreibung der Mühle:
Ehemalige Stadtmühle, am Südwestrand der Altstadt Lechenichs mit erhaltener Bausubstanz aus dem 19. Jh., eine geschlossene Hofanlage mit Torbogen, Wirtschaftsflügel, Scheune, Wohngebäude, Mühlengebäude und Lagerschuppen. – Beschränkte Nutzungen und Aufgabe des Mühenbetriebs hatten zu schrittweise einsetzendem Verfall der Anlage geführt. Ein Eigentumswechsel ermöglichte eine umfassende Sicherung des zur Straße giebelständigen Mühlengebäudes aus dem 19. Jh., wobei zunächst der Dachstuhl konstruktiv gesichert wurde und die Dachflächen mit Tonhohlpfannen neu eingedeckt wurden. Auch wurden im Außenmauerbereich die, soweit erforderlich, neuen Holzfenster in der ursprünglichen Sprossenteilung als zweiflügelige Fenster eingefügt.
Bericht: Dr. Frank Kretzschmar
(Berichte über die Tätigkeit der Denkmalpflege in den Jahren 1983-1985. in: Jahrbuch der Rheinischen Denkmalpflege, Bd. 34. Köln / Kevelaer 1992, S. 205).

1985
denkmalpflegerische Aufnahme
ehemalige Stadtmühle
Backsteinwirtschaftsgebäude ergänzen das Wohnhaus zum Vierkanthof, an der Ecke eine große Einfahrt; die Mühle liegt am im 19. Jahrhundert restaurierten Stadtgraben.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Lechenich).

2000, April
Die Oebels Mühle ist als einzige von einst vier Mühlen im alten Stadtbereich von Lechenich als sichtbare Getreidemühlenanlage erhalten geblieben.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Öbelsmühle).

Zustand

2000, April
Die Oebels Mühle Lechenich präsentiert sich dem Besucher als geschlossene vierseitige Hofanlage. Das eigentliche Wohn- und Mühlengebäude ist ein zweigeschossiger Bau des ausgehenden 18. bzw. beginnenden 19. Jahrhunderts und in Ziegelbauweise errichtet. Die auffällige Toreinfahrt dürfte derselben Zeit entstammen.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Öbelsmühle).

Quellen

Abbildungen:
2 Fotos (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Lechenich).
1 Foto (Berichte über die Tätigkeit der Denkmalpflege in den Jahren 1983-1985. in: Jahrbuch der Rheinischen Denkmalpflege, Bd. 34. Köln / Kevelaer 1992, S. 205).

Quellen:
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Lechenich

Literatur:
Berichte über die Tätigkeit der Denkmalpflege in den Jahren 1983-1985. in: Jahrbuch der Rheinischen Denkmalpflege, Bd. 34. Köln / Kevelaer 1992, S. 137-440.

Heidenbluth, Daniel:
Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts.
Unveröffentlichtes Manuskript mit Kommentierungen von Frau Stommel, Erftstadt; Exemplar im Archiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).
o. O., o. J.

Heidenbluth, Daniel:
Mühlenforschung. Mühlen der Erhaltungskategorie A.
Köln 2000.
(Manuskript, Exemplar im Kreisarchiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).

Sommer, Susanne:
Mühlen am Niederrhein. Die Wind- und Wassermühlen des linken Niederrheins im Zeitalter der Industrialisierung (1814-1914).
(= Werken und Wohnen. Volkskundliche Untersuchungen im Rheinland, Bd. 19).
Köln / Bonn 1991.

Antriebstyp
Standort

Auf dem Graben 16
Erftstadt-Lechenich
Deutschland

Name

Oebels Mühle = Oebelsmühle = Obere Mühle = Stadtmühle = Kurfürstliche Mahlmühle

Eigentümeraddresse

Deutschland